Anerkannte Schulungen und offizielle Zertifizierungen durch die Anerkannte Prüfstelle der Kopter-Profi GmbH (DE.PStF.001) nach höchsten Standards.
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Für den Betrieb von unbemannten Flugsystemen (UAS) in der "speziellen Kategorie" (SPECIFIC) ist ein umfassendes Betriebshandbuch (Operations Manual, OM) zwingend erforderlich. Dieses Handbuch muss zusammen mit der spezifischen Risikobewertung (SORA) bei der Beantragung einer Betriebsgenehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eingereicht werden.
Das LBA stellt eine offizielle Formulierungshilfe zur Verfügung, um Betreiber bei der Erstellung dieses komplexen Dokuments zu unterstützen. Es handelt sich hierbei um ein Muster, das als Strukturierungshilfe dient und Anregungen liefert, wie die notwendigen Nachweise erbracht werden können.
Wichtig: Diese Vorlage kann nicht direkt übernommen werden, sondern muss individuell an die Gegebenheiten und Prozesse Ihres Unternehmens angepasst werden.
Die Vorlage des LBA ist umfassend und gliedert sich in die folgenden Hauptteile, die alle relevanten Aspekte eines sicheren Betriebs abdecken:
Die Erstellung eines genehmigungsfähigen Betriebshandbuchs ist eine komplexe Aufgabe. Das Deutsche Zentrum für UAS Anwendungen (DZfUA) ist Ihr Partner in diesem Prozess.
Wir begleiten Sie prozessorientiert von der Entwicklung Ihres Betriebskonzepts (ConOps) bis zur finalen Einreichung und Genehmigung durch das LBA. Wir helfen Ihnen, die LBA-Vorlage korrekt zu interpretieren und ein maßgeschneidertes, rechtskonformes Betriebshandbuch für Ihr Unternehmen zu erstellen.
Der Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS) für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) entwickelt sich von einer Nischenanwendung zu einer einsatztaktisch relevanten Fähigkeit. Diese Transformation findet innerhalb eines komplexen Geflechts aus europäischem und nationalem Recht statt.
Das "BOS-Privileg" stellt eine prinzipielle Ausnahme von EU-Regularien dar. Es ist jedoch an die Auflage geknüpft, ein mindestens gleichwertiges Sicherheitsniveau wie in der zivilen Luftfahrt zu gewährleisten. Dies führt zur Notwendigkeit einer umfassenden Selbstregulierung.
Das EU-Recht teilt Drohneneinsätze risikobasiert ein:
Für die BOS sind die meisten taktisch relevanten Einsätze in der spezifischen Kategorie angesiedelt, was die Bedeutung der EGRED 2 und STS-BOS unterstreicht.
Die "Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz" (EGRED 2), veröffentlicht vom BBK, sind das zentrale Dokument zur Standardisierung.
Obwohl als "Empfehlungen" bezeichnet, erhalten sie durch die Verpflichtung zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus einen quasi-verbindlichen Charakter. Sie schaffen bundesweit einheitliche Mindeststandards für den gesamten Lebenszyklus eines Drohneneinsatzes.
Da die reguläre Risikobewertung (SORA) für Ad-hoc-Einsätze oft zu komplex ist, bieten die BOS-Standardszenarien (STS-BOS) ein vereinfachtes Werkzeug. Es handelt sich um vorab genehmigte SORA-Bewertungen für häufige Einsatzszenarien.
Wichtig: Alle STS-BOS setzen die vollständige Einhaltung der jeweils aktuellen Fassung der EGRED 2 voraus. Beide Regelwerke bilden ein untrennbares Gesamtsystem.
Die EU-Lizenzen (A1/A3, A2) bilden die rechtliche Grundlage, sind aber für komplexe BOS-Einsätze nicht ausreichend. EGRED 2 und STS-BOS fordern spezialisierte Ausbildungsmodule, die über den Standard hinausgehen, z.B. in: